Zuweisung
Der Schulpsychologische Dienst ist bei einer Zuweisung immer involviert. Er stellt in der Regel im Einverständnis mit den Eltern einen Antrag an die Fachstelle Sonderpädagogik (AR) oder an die Standeskommission (AI). Diese entscheidet über das Gesuch und leistet Kostengutsprache für unsere Schule.
Schülerinnen und Schüler
Unsere jüngsten Lernenden sind 4 Jahre, die ältesten 20 Jahre alt. Alle unsere Lernenden haben einen verstärkten Förderbedarf. Unsere Aufgabe ist es, den unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen gemäss Förderbedarf die notwendigen schulischen Inhalte zu bieten und sie bestmöglichst auf die berufliche Eingliederung und das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.
Tagesstruktur
Wir sind eine Tagesschule mit integriertem Mittagessen. In den unterrichtsfreien Zeiten ist die Betreuung sichergestellt. Die Zeit, die die Kinder an unserer Schule verbringen, hängt von ihrem Lebensalter ab. Grundsätzlich orientieren wir uns an den Schulzeiten der Regelschule. So sind die Kinder im ersten Kindergartenjahr 5 halbe Tage bei uns. Ab dem 2. Kindergartenjahr dehnen sich die Anwesenheitszeiten auf ganze Tage aus. Ab dem 1. Schuljahr ist es möglich, dass unserer Lernenden von 08.15 bis 16.00 Uhr in der Schule anwesend sind. Dabei ist die Aufsicht gewährleistet. So ist es unseren Lernenden auch möglich, nicht nur während den Pausen miteinander Freizeit zu verbringen.
Kosten
Unsere Schule ist für die Eltern nicht ganz kostenlos. Der Kanton schreibt eine Beteiligung an Essen und Betreuung vor. Der Betrag ist unabhängig von den in Anspruch genommen Essen und Betreuungszeiten. Für den Kanton AR und AI beträgt der Beitrag 67.- im Monat / 200.- im Quartal.
Schulweg
Wir haben den Auftrag vom Kanton den Schultransport zu organisieren. Entweder werden die Kinder und Jugendlichen von einem Schulbus zu Hause abgeholt oder sie legen den Weg in die Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Die Kosten für den Transport übernimmt die Schule.